Rechtsanwälte Fachanwälte Arbeitsrecht Koeln Köln Dueren Düren Euskirchen Verfahren Einigungsstelle Sozialplan Beschlussverfahren Antrag

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Köln, Düren und Euskirchen - Dr. Kunzmann Seniorpartner der Fachanwälte

Bildung einer Einigungsstelle

Das Gesetz formuliert, dass zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ”bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden” ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich auch die Wendung breitgemacht, die Einigungsstelle anzurufen.

Wie läuft nun die Bildung einer Einigungsstelle konkret ab?

Es beginnt mit dem erklärten Willen einer der Parteien, Arbeitgeber oder Betriebsrat, sie benötige zur Lösung einer konkreten Meinungsverschiedenheit eine Einigungsstelle. Der Betriebsrat muss also einen entsprechenden Beschluss fassen.

Der vom Gesetz vorgesehene Weg ist, dass Betriebsrat und Arbeitgeber sich über die Zahl der Beisitzer und über die Person des Vorsitzenden einigen. Es ist also zunächst ohne Gericht zu verhandeln.

Freiwillige Einigungsstelle

Die Einigungsstelle kann auch gebildet werden, wenn dies nicht im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Dann ist die Grundlagen der Einigungsstelle die erklärte gemeinsame Absicht, eine Meinungsverschiedenheit auf diesem Wege auszuräumen.

Dieser gemeinsame Wille kann bis zum Abschluss der Einigungsstelle aber einseitig widerrufen werden. Wenn also Arbeitgeber oder Betriebsrat mit dem sich abzeichnenden Ergebnis der Einigungsstelle nicht zufrieden sind, so können sie jederzeit die Reißleine ziehen und aussteigen.

Bildung einer Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht

Falls Betriebsrat und Arbeitgeber sich über die Errichtung der Einigungsstelle schon an sich nicht einig sind, so setzt das Arbeitsgericht auf Antrag die Einigungsstelle ein. Das Arbeitsgericht entscheidet auch über die Person des Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer, falls dies beantragt ist.

Einigungsstelle Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat BetrVG anrufen

"Einigungsstelle anrufen" wörtlich genommen: Die Einigungsstelle hat kein Telefon, der Anruf muss bei uns Rechtsanwälten erfolgen: Telefon 0221 25 6990 oder 02251 97 00 80

Wie das Arbeitsgericht bei der Auswahl der Person des Vorsitzenden vorgehen wird, lässt sich nur bedingt vorhersagen. Die Arbeitsgerichte gehen bei der Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle unterschiedlich vor. Hierzu haben wir unter dem Stichwort Auswahl der Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle mehr dargelegt.

Das Arbeitsgericht führt ein beschleunigtes Verfahren durch: bereits am dritten Kalendertagen nach Zugang der Ladung kann verhandelt werden. Es entscheidet der Vorsitzende allein, nicht die Kammer mit den ehrenamtlichen Richtern.

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts

Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts zur Errichtung der Einigungsstelle ist noch die Beschwerde zum Landesarbeitsgericht gegeben. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts schließt den Fall regelmäßig ab.

Arbeitsgericht (hier: Arbeitsgericht Bonn) kann Errichtung Einigungsstelle beschließen

Arbeitsgericht - hier das Gartenfest des Arbeitsgerichts Bonn - kann auf Antrag Einigungsstelle einsetzen

Theoretisch wäre noch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich.

Werbeblock: Nimm Fachanwalt zur rechten Zeit ...

Und natürlich möchten wir dafür werben, rechtzeitig den Rat von Fachanwälten für Arbeitsrecht einzuholen. Und häufig findet sich jemand, der die Kosten dafür übernimmt. Rechtsschutzversicherungen treten bereits für außergerichtliche Tätigkeiten ein. Und ansonsten gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeiten der Beratungshilffe und Prozeßkostenhilfe

Besonders hinweisen möchten wir auf unses Spezialgebiete Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Scheinselbstständigkeit, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie unsere Erfahrungen in Einigungsstellen nach dem Betriebsverfassungsrecht. Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Derkorn, auch Beisitzer in Einigungsstellen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Derkorn, auch als Rechtsanwalt Beisitzer in Einigungsstellen

Spannend ist unser Erfahrungsbericht zu den Verhandlungen in einer Einigungsstelle über den Sozialplan bei einer Betriebsschließung.

Und weiter möchten wir auch dafür werben, dass wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Kunzmann & Partner, kompetente Interessenvertreter im Bereich des Arbeitsrechts im Raum Köln - Bonn - Aachen mit Büros in Köln, Düren und Euskirchen sind und gerne neue Mandate übenehmen.

Rufen Sie einfach unser Büro in Euskirchen an, das zentral die ersten Gesprächstermine vergibt.!Telefon 02251 97 00 80..

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits Fahrlässigkeit genügt als Schuld.